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Landesprogramm zur Unterstützung von Sportvereinen bei ENERGETISCHEN SANIERUNGEN

Antragsformulare, Verfahren und Richtlinie

Es konnten Anträge auf eine Förderung für energetische Sanierungen an vereinseigenen Gebäuden gestellt werden.

Antragssteller, die Fristgerecht einen Antrag gestellt haben, werden weiter bearbeitet.
Unterlagen die Sie für die Verwendungsnachweisprüfung benötigen, werden hier weiter bereit gestellt.

Antragssteller aus Bremerhaven beachten bitte den folgenden Ablauf:

  1. Antragsstellung mit den folgenden Dokumenten (Frist abgelaufen, Antragsstellung nicht mehr möglich) :
  2. Das Amt für Sport und Freizeit führt eine Vorprüfung über Vollständigkeit und Plausibilität durch und leitet den Antrag an das Sportamt Bremen weiter. Ab hier ist das Sportamt Bremen Ihr Ansprechpartner.
  3. Das Sportamt Bremen entscheidet über den endgültigen Bescheid
  4. Sie rufen die Mittel mit dem Mittelabruf und Rechtsmittelverzicht in Bremen ab: Rechtsmittelverzicht (docx, 25.3 KB)
  5. Nach Eingang des Mittelabrufs wird die Zuwendung vom Land Bremen gewährt
  6. Nach Verwendung der Mittel senden Sie den Verwendungsnachweis (docx, 28.4 KB) zurück an das Sportamt Bremen.

Antragssteller aus Bremen beachten bitte den folgenden Ablauf:

  1. Antragsstellung mit den folgenden Dokumenten (Frist abgelaufen, Antragsstellung nicht mehr möglich) :
  2. Das Sportamt Bremen entscheidet über den Bescheid
  3. Sie rufen die Mittel mit dem Mittelabruf und Rechtsmittelverzicht in Bremen ab: Rechtsmittelverzicht (docx, 25.3 KB)
  4. Nach Eingang des Mittelabrufs wird die Zuwendung gewährt
  5. Nach Verwendung der Mittel senden Sie den Verwendungsnachweis (docx, 28.4 KB) zurück.

Die zugehörige Förderrichtlinie finden Sie hier: