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Bezuschussung von Übungs- und Organisationsleitern

Ehrenamtliche Arbeit als Übungsleiter oder Organisationsleiter/Vereinsmanager kann bezuschusst werden.

Zum 1. Januar 2025 werden die Zuschüsse im Sinne dieses Fördergegenstandes erhöht.
Die Erhöhung beträgt 25% von 4€ auf 5€ je Arbeitsstunde. Die Erhöhung erfolgt nicht automatisch, Antragssteller müssen Ihre Antragssumme entsprechend erhöhen.

Antragsverfahren:

  • a. Standard-Antragsverfahren:
    Der Zuwendungsempfänger hat bis spätestens 15. Dezember eines jeden Jahres eine Vorplanungsliste für das folgende Jahr mit den voraussichtlichen Aufwendungen für Übungsleiter, Vereinsmanager und Werkstattleiter dem Zuwendungsgeber vorzulegen. Hierfür werden durch den Zuwendungsgeber Antragsformulare bereitgestellt. Sie finden diese auf dieser Internetseite zum Download.
  • b. Vereinfachtes Antragsverfahren:
    Alternativ kann der Zuwendungsempfänger den Antrag auf Basis der im Rahmen der Abrechnung des Zuwendungsgebers anerkannten Stunden des jeweils vorletzten Jahres einreichen.

Die Anträge sind mit rechtsverbindlichen Unterschriften zu versehen.

Ehrenamtliche, für die die Zuwendung beantragt wird, müssen ihrem Verein bei erstmaligen Antrag ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Der Verein hat die Sichtung in seinen Aufzeichnungen zu vermerken. Informationen dazu finden Sie hier: Handreichung Übungsleiter Führungszeugnis (pdf, 370.6 KB)

Nach dem Antrag:

Die Zuwendungsempfänger erhalten einen Bescheid über den Umfang der möglichen Förderung. Der Zuwendungsgeber zahlt die Zuschüsse nach Mittelabruf in zwei Raten wie folgt:

  • 50 % zum 1. Mai und
  • 50 % zum 1. Oktober

Die Verwendungsnachweise müssen bis zum 28. Februar des Folgejahres vollständig vorliegen.

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