Auf Beschluss des Senats vom Dezember 2025 hat die Senatorin für Inneres und Sport das kommunale Förderprogramm entwickelt. Es unterstützt Sportvereine finanziell bei der Sanierung ihrer Anlagen und bei Klimaschutzmaßnahmen. Der Senat hat die Förderung am 3. März 2026 beschlossen. Das Programm läuft zunächst für das Jahr 2026 und soll, wenn es sich bewährt, 2027 fortgeführt werden.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Projekte an vereinseigenen Gebäuden und Sportanlagen in Bremen in zwei Bereichen: Sanierung und Bauinstandsetzung (z. B. Reparatur, Modernisierung, energetische Sanierung) sowie Klimaschutz (z. B. CO2-Reduzierung oder Resilienzstärkung gegenüber Extremwetter wie Starkregen oder Hitzeperioden). Beide Bereiche lassen sich in einem Projekt kombinieren.
Wie viel gibt es?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der anerkannten Projektkosten. Förderfähig sind Projekte mit einem Gesamtvolumen zwischen 1.000 Euro und 250.000 Euro. Pro Verein können maximal 125.000 Euro beantragt werden.
Antragstellung
Das Programm richtet sich an alle Sportvereine innerhalb der Gliederung des LSB, die in der Stadtgemeinde Bremen aktiv sind. Anträge können bis zum 31. Oktober 2026 schriftlich beim Sportamt Bremen gestellt werden und werden in Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet und beschieden.
Formulare
Hier finden Sie alle Formulare, die für die Antragstellung erforderlich sind: